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Communiqué de presse

Sur notre page « info pour la presse », vous trouverez toujours les dernières informations sur nos activités:

infos pour la presse

 

brochure

From Equality Law to Internet Accessibility

Umschlagbild der Broschüre

Implementation of the Federal Act on the Elimination of Discrimination against People
with Disabilities (EPDA).
La brochure est disponible pour télécharger en allemand et en anglais.

Plus d'information

 

Publications

N'hésitez pas à nous contacter pour une interview ou des informations détaillées en langue française. Une collaboratrice bilingue d' "Accès pour tous" est à votre disposition.

02.02.2007

Internet – Neue Chancen für Menschen mit Behinderungen

Autor: Markus Riesch

Artikel erschienen in: "Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik" 2/2007.

Das Internet ermöglicht Unabhängigkeit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – könnte man meinen ...

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06.06.2006

Barrierefreiheit für «normale Behinderte und behinderte Normale»

Interview mit Petra Ritter aus der Schweiz.

Das Interview mit der in Fachkreisen bekannten Spezialistin für barrierefreies Webdesign gibt einen Überblick zum Stand der Dinge.

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09.03.2006

Zum barrierefreien Internet in unterschiedlichen Geschwindigkeiten

Autor: Markus Riesch

langue: allemand

agile - Behinderung und Politik, Ausgabe 1/06

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht Massnahmen im Bereich der Dienstleistungen vor. Sind diese dem Staat zuzurechnen, gilt ein Benachteiligungsverbot. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch, ohne erschwerende Bedingungen staatliche Dienstleistungen wie etwa öffentliche Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder und amtliche Publikationen benützen zu können. Die Verpflichtung des Staates, Benachteiligungen zu beseitigen oder zu unterlassen, gilt insbesondere auch für Internet-Dienstleistungen der Gemeinwesen, d.h. von Bund, Kantonen und Gemeinden.

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13.01.2006

eGovernment muss barrierefrei werden

Autoren: Markus Riesch und Jakob Lindenmeyer

Schweizerische Kommunal Revue

Dass der Nutzen des Internets für Menschen mit Behinderungen weitaus grösser ist als für User ohne Einschränkungen, ist bis jetzt noch wenig bekannt. Für behinderten Menschen bedeutet das Internet mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit und eröffnet ihnen völlig neue Möglichkeiten der Kommunikation, des Informationsbezugs und der Transaktion. Das Internet ist – wie kein anderes Medium – in der Lage, die Schranken der mangelnden Integration abzubauen.

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23.12.2005

Gemeinden rüsten auf barrierefrei um

March Anzeiger

Auf Grund des Behindertengleichstellungsgesetzes sind Internetseitenbetreiber dazu verpflichtet, ihre Seiten behindertengerecht zu gestalten. Lachen, Schübelbach, Wangen und Freienbach nehmen in der Region auf der Behördenebene eine Vorreiterrolle in Sachen «barrierefreie Websites» ein.

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